der "sektorale Heilpraktiker"
Was darf ich, was darf ich nicht mit dieser Erlaubniserteilung?
In der Prüfung "muss der jeweilige Antragsteller nachweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen besitzt und ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder hat. Außerdem sind Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde nachzuweisen."
Aus all dem und den Beobachtungen der bereits durchgeführten Pürfungen ergibt sich noch kein klares Anforderungsprofil. Aus Gründen der Verantwortlichkeit führt das eos-Institut noch keine Prüfungsvorbereitungskurse durch!- als Physiotherapeut können Sie damit im Erstkontakt (first contact), beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie arbeiten.
- da Therapieverfahren wie Fußreflexzonen-Therapie, Chiropraktik, Osteopathie u.a. dem HP-Gesetz unterliegen, benötigen Sie die Erlaubniserteilung als allgemeiner Heilpraktiker (HP.med)
