der "große Heilpraktiker" oder allgemeine Heilpraktiker
Unter Naturheilkunde wird heute die Erfahrungsheilkunde verstanden: Überlieferungen werden beständig um eigene Erfahrungen ergänzt.
Das Kräuterweiblein und der Bader hatten eine wichtige medizinische Funktion inne - man kann von "Handwerksärzten" sprechen.
Ursprung des HP-GesetzesDas Kräuterweiblein und der Bader hatten eine wichtige medizinische Funktion inne - man kann von "Handwerksärzten" sprechen.
Die spätestens ab dem 19. Jahrhundert einsetzende rasante Entwicklung der medizinischen Forschung an Hochschulen führte zunehmend zu einer Differenzierung in "universitäre bzw. Schul-Medizin".
Das heutige Berufsbild des Heilpraktikers ist sehr breit gefächert und reicht von traditionellen europäischen Heilmethoden, von Naturheilsystemen anderer Kontinente bis hin zu energetischen Methoden, basierend auf Forschungsergebnissen der Quantenphysik.Vormals duch die Reichsgewerbeordnung geregelt war die Ausübung der Heilkunde nach dem Grundsatz der sog. Kurierfreiheit geregelt.
Jedoch gab es keinerlei Regulierung zum Schutz der Bevölkerung vor "Quaksalbern und Kurpfuschern". Nach jahrzehntelangen Bestrebungen kam es dann 1939 zum Erlass des HP-Gesetzes.
Die Heilpraktikerprüfung steht heute unter dem Grundsatz "Gefahrenabwendung". Daraus ergeben sich u.a. folgende Prüfungsinhalte:
- Rechtskunde
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des HP's
- Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
- Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen, der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie ernster seelischer Erkrankungen.
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
- Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
- Deutung grundlegender Laborwerte
- Technik der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung) und
- Injektions- und Punktionstechniken
