Das 2-Säulensystem des deutschen Gesundheitswesens

Heilpraktikergesetz (HPG), §1, Absatz 2:

"Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie ihm Dienste von anderen ausgeübt wird."
Mit anderen Worten: Heilpraktiker besitzen die Erlaubnis, heilkundig tätig zu sein, also Diagnose und Therapie in Eigenverantwortlichkeit ("first contact") im Gegensatz zu anderen medizinischen Heilberufen durchzuführen.

Heilpraktik stellt neben approbierten Medizinern damit die zweite Säule des deutschen Gesundheitswesens dar.


Die Erlaubniserteilung

erfolgt durch die Gesundheitsämter. Diese prüfen, ob durch den Antragsteller eine "Gefahr für die Volksgesundheit" besteht.

Die Prüfung

Der Fragenkatalog der amtsärztlichen Überprüfung steht unter dem Blickwinkel "Ausschluss von Gefahren".

Die schriftliche Heilpraktiker-Prüfung (multiple-choice) wird zweimal pro Jahr abgenommen (Zentralprüfung am 3. Mittwoch des März und 2. Mittwoch des Oktober). Nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung werden Termine zur mündlichen Prüfung bekannt gegeben.

Die Tätigkeit

in eigener Praxis, die Ausübung der Heilkunde unterliegt neben anderen der Sorgfalts- und Fortbildungspflicht.

Als Lehrinstitut und Heilpraktikerschule übernehmen wir diese Verantwortung. In unseren Kursen, Seminaren und Ausbildungslehrgängen vermitteln wir in professioneller Qualität therapeutisches Wissen und bilden Ihre personale Kompetenz aus.

"Lehren heißt zeigen, dass etwas möglich ist. Lernen heißt seine Möglichkeiten auszuloten".

(Paulo Coelho: Auf dem Jacobsweg)


Kurse und Seminare

08.02.'12 - 12.02.'12 | München/ Unterföhring
09.02.'12 | Ludwigsburg

Schwachhauser Heerstr. 55
28211 Bremen
FON: 0421.30399.77
FAX: 0421.30399.35
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