Das 2-Säulensystem des deutschen Gesundheitswesens
"Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie ihm Dienste von anderen ausgeübt wird."
Heilpraktik stellt neben approbierten Medizinern damit die zweite Säule des deutschen Gesundheitswesens dar.
Die Erlaubniserteilung
erfolgt durch die Gesundheitsämter. Diese prüfen, ob durch den Antragsteller eine "Gefahr für die Volksgesundheit" besteht.
Die Prüfung
Der Fragenkatalog der amtsärztlichen Überprüfung steht unter dem Blickwinkel "Ausschluss von Gefahren".
Die Tätigkeit
in eigener Praxis, die Ausübung der Heilkunde unterliegt neben anderen der Sorgfalts- und Fortbildungspflicht.
Als Lehrinstitut und Heilpraktikerschule übernehmen wir diese Verantwortung. In unseren Kursen, Seminaren und Ausbildungslehrgängen vermitteln wir in professioneller Qualität therapeutisches Wissen und bilden Ihre personale Kompetenz aus.
"Lehren heißt zeigen, dass etwas möglich ist. Lernen heißt seine Möglichkeiten auszuloten".
(Paulo Coelho: Auf dem Jacobsweg)
