Das 2-Säulensystem des deutschen Gesundheitswesens

Heilpraktikergesetz (HPG), §1, Absatz 2:

"Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie ihm Dienste von anderen ausgeübt wird."
Mit anderen Worten: Heilpraktiker besitzen die Erlaubnis, heilkundig tätig zu sein, also Diagnose und Therapie in Eigenverantwortlichkeit ("first contact") im Gegensatz zu anderen medizinischen Heilberufen durchzuführen.

Heilpraktik stellt neben approbierten Medizinern damit die zweite Säule des deutschen Gesundheitswesens dar.

Was ist ein "kleiner" und "großer" Heilpraktiker?

Diese umgangssprachliche Differenzierung geht auf einen Erlass des Bundesverwaltungsgerichtes von 1993 zurück. Durch diesen wurde die „Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie” (im Folgenden HP-psych. benannt) geregelt.

Die Ausübung der Psychotherapie ist seither folgenden Berufen vorbehalten:

    1. Medizinern mit Facharztqualifikation in psychotherapeutischer Medizin,
    2. Dipl. Psychologen mit einer Zusatzausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren und kassenärztlicher Zulassung,
    3. allgemeinen Heilpraktikern (HP-med.) mit Weiterbildung in psychotherapeutischen Verfahren, und
    4. den Heilpraktikern für Psychotherapie mit Ausbildung in psychotherapeutischen Verfahren (HP-psych.)
  • "großer" Heilpraktiker (HP.med.):
das Berufsbild des Heilpraktikers ist sehr breit gefächert und reicht von traditionellen europäischen Heilmethoden, Naturheilsystemen anderer Kontinente bis hin zu energetischen Methoden, basierend auf Forschungsergebnissen der Quantenphysik.


Die Erlaubniserteilung

erfolgt durch die Gesundheitsämter. Diese prüfen, ob durch den Antragsteller eine "Gefahr für die Volksgesundheit" besteht.

Die Prüfung

Der Fragenkatalog der amtsärztlichen Überprüfung umfasst unter dem Blickwinkel "Ausschluss von Gefahren" folgende Inhalte:

HP.psych.:

  • Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher Grenzen der Ausübung der Heilkunde
  • diagnostische und therapeutische Kompetenzen
  • allgemeine Psychopathologie
  • psychiatrische Krankheitsbilder
  • Abgrenzungen gegenüber der Psychiatrie und der Allgemeinmedizin
  • Kenntnisse über Psychopharmaka

HP.med.:

  • Rechtskunde
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des HP's
  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
  • Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen, der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie ernster seelischer Erkrankungen.
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Deutung grundlegender Laborwerte
  • Technik der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung) und
  • Injektions- und Punktionstechniken

Die schriftliche Heilpraktiker-Prüfung wird zweimal pro Jahr abgenommen (Zentralprüfung am 3. Mittwoch des März und 2. Mittwoch des Oktober). Nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung werden Termine zur mündlichen Prüfung bekannt gegeben.

Die Tätigkeit

in eigener Praxis, die Ausübung der Heilkunde unterliegt neben anderen der Sorgfalts- und Fortbildungspflicht.

Als Lehrinstitut und Heilpraktikerschule übernehmen wir diese Verantwortung. In unseren Kursen, Seminaren und Ausbildungslehrgängen vermitteln wir in professioneller Qualität therapeutisches Wissen und bilden Ihre personale Kompetenz aus.

"Lehren heißt zeigen, dass etwas möglich ist. Lernen heißt seine Möglichkeiten auszuloten".

(Paulo Coelho: Auf dem Jacobsweg)


Kurse und Seminare

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